Verhaltenskodex

(Code of Conduct)

Vorwort der Geschäftsführung

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Geschäftspartner,

im Kleinen wie auch im Großen haben die DEUSA / NDH-E und Ihre Mitarbeitenden sich einen Ruf erarbeitet, der zu großem Vertrauen der Gesellschafter, Kunden und Bürger in die Aufgaben und Herausforderungen unserer Tätigkeiten führt.
Wir bewegen uns auf internationalem und nationalem Parkett in einem der traditionsreichsten Gewerbe der Welt. Dazu gehört unsere lange Historie, welche die Grundlage bildet, um die Zukunft erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Dabei werden wir von verlässlichen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geleitet, die wir für die DEUSA / NDH-E in den Kontext unseres Alltags überführen. Wir setzen uns und unseren Geschäftspartnern hohe Standards, um unsere Tradition und unser Geschäft erfolgreich weiter zu führen. Diese Standards betreffen unter anderem die Themen Nachhaltigkeit, Umgang mit Mitarbeitenden und Qualität.

Dieser Verantwortung will die Gesellschaft auch in Zukunft gerecht werden und mit diesem Verhaltenskodex verbindliche Verhaltensstandards für rechtlich korrektes, integres und
verantwortungsvolles Verhalten vorgeben.

Glückauf!
Die Geschäftsführung

gez. Dr. Peter C.G. Davids                       gez. Matthias Schmidt

1. Ziel und Zweck

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die wichtigsten Kernelemente unserer Vision und fasst unsere zentralen Verhaltensstandards und Werte zusammen. Ein Verhaltenskodex wird nie für alle Situationen eindeutige Antworten geben können, daher sind die hier geregelten Verhaltensweisen keine abschließenden Handlungsanweisungen. Dieser Verhaltenskodex wird durch weitere interne Regelungen ergänzt, die den hier niedergelegten Prinzipien entsprechen.

Alle Mitarbeitende, Geschäftspartner, Führungskräfte und die Geschäftsführung müssen sich mit dem Inhalt des Verhaltenskodex vertraut machen und diesen stets beachten.

2. Einhaltung von Recht und Gesetz

In unserem unternehmerischen Handeln unterliegen wir Gesetzen, Verordnungen und vergleichbaren Vorschriften sowie Verträgen und internen Regelungen.

Das ist die Basis für die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden für ihr Handeln.

3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden sind ein wichtiger Baustein für die Leistungsfähigkeit der DEUSA / NDH-E und fundamentaler Bestandteil aller Betriebsabläufe. Insbesondere die Tätigkeiten Untertage sind herausfordernd für den Gesundheitsschutz und erfordern ein entsprechend hohes Maß an Arbeitssicherheit. Umso mehr verpflichten wir uns, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Verletzungen und berufsbedingten Erkrankungen zu treffen. Hierfür haben wir für die Betriebsteile Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet, welche Sicherheitsaspekte im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen vierteljährlich beleuchten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

4. Produktsicherheit und Qualität

Die Sicherheit und die Qualität der Produkte gilt es über den gesamten Produktionsprozess hinweg zu gewährleisten. Dabei verpflichten wir uns die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu stellen. Aus diesem Grund haben wir ein Qualitätsmanagementsystem, welches nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist, und neue und geänderte Prozesse und Standards berücksichtigt.

5. Nachhaltigkeit und Schutz der Umwelt

Schon aus unserer Historie heraus sind wir dem Natur- und Klimaschutz sowie der Ressourcenschonung besonders verpflichtet. Unsere Produktionsprozesse weisen einen hohen  Umwelt- und Klimaschutzstandard auf. Der Energieeinsatz erfolgt im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren mit dem klaren Ziel, Emissionen zu minimieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns der weltweit gültigen Norm ISO 50001, die ein systematisches Energiemanagement vorschreibt, angeschlossen und sind dazu zertifiziert.

In unserem Handeln sind wir uns den Auswirkungen auf Menschen und Umwelt bewusst. Wir engagieren uns für umweltbewusste und -schonende Maßnahmen und tragen aktiv zu der Verbesserung der Umweltleistung bei.

6. Compliance

Compliant zu handeln, bedeutet externe Gesetze und Regelungen ebenso einzuhalten wie interne Richtlinien und Regularien. Es bedeutet weiterhin integer zu agieren und ethische Maßstäbe zu befolgen. Dazu gehören zwingend die folgenden Aspekte:

a. Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir trennen private Interessen klar von den Unternehmensinteressen. Ist ein Konflikt absehbar, legen wir diesen offen und informieren umgehend die Geschäftsführung. Im Rahmen  dessen ist eine Nutzung von Unternehmenseigentum und Unternehmenseinrichtungen für private Zwecke nur in von der Geschäftsführung genehmigten Ausnahmefällen gestattet.

Insbesondere Personalentscheidungen und Vertragsabschlüsse mit Dritten werden unter Berücksichtigung objektiver Kriterien ausschließlich im Sinne der DEUSA / NDHE getroffen.

Das Nähere regeln interne Richtlinien und der Arbeitsvertrag.

b. Korruptionsprävention

Jede Art der Korruption ist gesetzlich verboten, aber auch jeder Anschein der Beeinflussbarkeit muss vermieden werden. Wir treten daher jeder Form von Korruption entschieden entgegen und legen großen Wert darauf, nur mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die ihre Geschäftsziele mit rechtlich zulässigen Mitteln verfolgen. Das Vertrauen in die  Objektivität und Integrität aller Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Grundstein für unsere Geschäftstätigkeit und unseren Umgang mit Geschäftspartnern.

c. Einladungen und Geschenke

Einladungen, Geschenke und andere Vergünstigungen von Geschäftspartnern dürfen ausschließlich im Rahmen allgemein üblicher Geschäftsgepflogenheiten entgegengenommen und gewährt werden. Geldgeschenke sind jedoch unzulässig. Sachgeschenke dürfen bis zu einem Wert von 75,00 EUR netto pro Jahr angenommen oder gewährt werden. Ausnahmen hierzu sind besondere Anlässe (Geburtstag, Weihnachten oder Jubiläum).

Bewirtungseinladungen oder Einladungen zu Veranstaltungen sind gestattet, wenn diese angemessen sind und der geschäftliche Charakter überwiegt.

Sofern die oben genannten Grenzen für Geschenke überschritten werden, ist der Vorgesetzte darüber zu informieren.

Als Grundvoraussetzung sind Geschenke und Bewirtungen/Einladungen nur dann anzunehmen, wenn dadurch geschäftliche Entscheidungen nicht beeinflusst werden. Diese Vergünstigungen dürfen außerdem mit keinerlei Gegenleistung verbunden sein.

Bei dem Umgang mit Amtsträgern, Personen oder Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, berücksichtigen wir die geltenden Gesetze.

d. Sponsoring

Wir sind einer der größten regionalen Arbeitgeber in und um Bleicherode und fühlen uns als Traditionsunternehmen des Bergbaus dieser Region verpflichtet. Daher unterstützen wir durch Sponsoring lokale Vereine und Organisationen.

e. Kartellrecht

Wir agieren als Unternehmen in einem offenen Wettbewerb und konzentrieren uns auf Leistung, Qualität der Produkte und Kundenorientierung. Daher sprechen wir uns gegen jegliche  Art von Absprachen und abgestimmten Verhaltensweisen mit unseren Mitbewerbern aus.

7. Arbeits- und Sozialstandards

Unsere Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Respekt und Offenheit. Dies können wir heute und in Zukunft nur schaffen, wenn wir uns als Team verstehen, als solches handeln und respektvoll, fair und wertschätzend miteinander umgehen.

Wir tolerieren keine Form von Diskriminierung oder Belästigung im Arbeitsumfeld. Sei es aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, sexueller Identität oder einer Behinderung. Für Vielfalt einzutreten heißt für uns, die unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Einzelnen anzuerkennen und zu fördern.

Wir beachten gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeit, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, vereinbarten Mindestlöhnen und Sozialstandards sowie Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivhandlungen selbstverständlich und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern.

Gerade als eine Branche, die, insbesondere Untertage, meist Männer beschäftigt, streben wir dennoch die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und Diverser bei der DEUSA / NDH-E in Form einer chancengerechten Teilhabe in allen Bereichen unseres Unternehmens an.

Wir räumen allen Mitarbeitenden die gleichen beruflichen Chancen ein.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Wir sprechen gerne über unsere Betriebs- und Geschäftsprozesse und sind stolz darauf. Dennoch gibt es auch im Rahmen dieser Prozesse vertrauliche Inhalte, die wir weder der Öffentlichkeit noch der Familie oder den Freunden mitteilen. Ob während oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, über vertrauliche Themen bewahren wir Stillschweigen.

Dies beinhaltet auch jegliche Informationen, Diskussion oder Mitteilung über die Sozialen Medien.

Es ist daher nicht gestattet, vertrauliche oder dem Datenschutz unterliegende Informationen der DEUSA / NDH-E zu kommunizieren und zu verbreiten.

Dem Datenschutz verpflichtet, stellen wir sicher, dass personenbezogene Daten nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für festgelegte, eindeutige oder rechtmäßige Zwecke erforderlich ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) ist in unserem Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend umgesetzt.

Schutzrechte Dritter sind von jedem Mitarbeitenden zu wahren und in keinem Fall missbräuchlich zu nutzen.

9. Implementierung und Dokumentation

Dieser Verhaltenskodex wird unseren Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt und ist von ihnen, ebenso wie von unseren Geschäftspartnern und der Geschäftsführung zu beachten. Er ist aktuell stets über unsere Homepage: www.deusa.de einzusehen.

Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Prozesse herzustellen, dokumentieren wir unsere Produktions- und Geschäftsprozesse gemäß gesetzlicher und freiwilliger Vorgaben (z.B. ISO DIN Standards). Ein internes Kontrollsystem und ein Risikomanagementsystem unterstützen uns dabei proaktiv.

Die Mitarbeitenden sind für das eigene Handeln verantwortlich und im eigenen Arbeitsumfeld maßgeblich daran beteiligt, sich an gesetzliche Vorgaben, Standards und unternehmensinterne Regelwerke zu halten.

10. Informationen und Hinweise

Grundsätzliche Fragen zum Verhaltenskodex und zur angemessenen Anwendung der Prinzipien in konkreten Situationen beantwortet die Geschäftsführung.

Bei gravierenden unternehmensgefährdenden Verstößen gegen geltende Rechtsvorschriften, die unternehmensinternen Regelungen und den Verhaltenskodex betreffen, nimmt unsere Ombudsperson Herr Florian Frost unter der E-Mail-Adresse compliance(at)deusa.de entsprechende Hinweise  jederzeit und vertraulich auf. Hinweisen zu möglichen Compliance-Verstößen gehen wir in jedem Fall nach.
Selbstverständlich darf einem Hinweisgeber gemäß den Schutzmaßnahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) keine Benachteiligung durch seine Meldung entstehen.

11. Gültigkeit

Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden der DEUSA / NDH-E. Er wird ihnen als verbindliche Handlungsanweisung zur Verfügung gestellt.

Er gilt darüber hinaus für unsere Geschäftspartner. Eine Ausnahme besteht, wenn diese einen eigenen Verhaltenskodex vorweisen, der dann lediglich durch die fehlenden Punkte dieses Verhaltenskodex erweitert wird.